Kapitel IV Istanbul-Konvention „Schutz und Unterstützung“
Referentin: Dr. Monika Rosenbaum
Inhalt des Workshops:
Die Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention, Frauen vor Gewalt zu schützen, geschlechtsspezifische Gewalt zu verhindern, Unterstützungsangebote sowie sichere Unterbringung zu gewährleisten, beziehen sich auf alle Frauen, unabhängig von Behinderung, Alter, sexueller Orientierung, Wohnort, Aufenthaltsstatus, Nationalität oder Gesundheitszustand. Inwieweit Anspruch und Wirklichkeit in Nordrhein-Westfalen im Einklang sind, soll in diesem Workshop exemplarisch am Beispiel der Gruppe der Frauen und Mädchen mit Behinderung analysiert werden. Gemeinsam wollen wir mit Ihnen über strukturelle und qualitative Zugangshürden und Schutzlücken der Zielgruppe sprechen und klären, wie eine konsequente und diskriminierungsfreie Umsetzung der Istanbul-Konvention in Nordrhein-Westfalen gelingen kann.
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