Keyvisual NRW gemeinsam gegen Gewalt – Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention

Istanbul-Konvention

Die Bundesrepublik Deutschland hat das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ – die sogenannte „Istanbul-Konvention“ - am 11. Mai 2011 unterzeichnet. Am 1. Februar 2018 ist die Istanbul-Konvention in Deutschland in Kraft getreten. Mit dem Übereinkommen werden auf europäischer Ebene einheitliche Schutzstandards in den Bereichen Gewaltprävention, Opferschutz, Strafverfolgung und behördenübergreifende Zusammenarbeit geschaffen, um Diskriminierungen und Gewalt gegen Frauen zu verhindern und zu beseitigen, sowie Betroffenen Schutz und Unterstützung zur Verfügung zu stellen.

Bund, Bundesländer und Kommunen sind gemeinsam verpflichtet, die Istanbul-Konvention umzusetzen. Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten gemäß Artikel 10 auch, die Umsetzung der Istanbul-Konvention durch die Einrichtung einer oder mehrerer Koordinierungsstellen zu begleiten. Vor diesem Hintergrund wurde zur Umsetzung der Istanbul-Konvention auf Landesebene eine „Fach- und Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention“ als eigenständiges Referat innerhalb der Abteilung Gleichstellung des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen eingerichtet. Die Fach- und Koordinierungsstelle begleitet die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Nordrhein-Westfalen langfristig.

Artikel 7 der Istanbul-Konvention sieht die Erarbeitung einer landesweiten, umfassenden Strategie, die einschlägige Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung aller in den Geltungsbereich der Istanbul-Konvention fallenden Formen von Gewalt umfasst, vor. Mit der Erarbeitung dieser Strategie in Form eines Landesaktionsplans „NRW Gemeinsam gegen Gewalt – Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention“ wurde am 25.11.2024 im Rahmen einer Auftaktveranstaltung begonnen. Der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist es - auch vor dem Hintergrund der im jüngsten Bundeslagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023“ ausgewiesenen Zunahme von Gewalt gegen Frauen und Mädchen - eine besondere Verantwortung, Schutz und Hilfe bei Gewalt zu gewährleisten und die Bekämpfung von Benachteiligung und Gewalt voranzutreiben.

Weitere Informationen zur Istanbul-Konvention sowie zur Fach- und Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention finden Sie auf der Internetpräsenz des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen unter: https://www.mkjfgfi.nrw/menue/gleichstellung/gewaltschutz-und-gewaltpraevention/fach-und-koordinierungsstelle-istanbul.