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Bild einer Gruppe von Personen aus der Gesellschaft auf dem Istanbul-Konvention 25. November 2024 steht

Auftaktveranstaltung
NRW gemeinsam gegen Gewalt – Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention

Montag, 25. November 2024, 09:00 - 16:30 Uhr
 

Workshops:

1. Workshop-Runde: 13:00 Uhr bis 14.00 Uhr
2. Workshop-Runde: 14:10 Uhr bis 15.10 Uhr

Workshop 1: Der Weg ist das Ziel: Gelingensfaktoren für einen nordrhein-westfälischen Landesaktionsplan

Kapitel II Istanbul-Konvention „Politische Maßnahmen und Datensammlung“

Referentin: Johanna Nelles, Exekutiv-Sekretärin des Überwachungsmechanismus der Istanbul-Konvention, Straßburg (Frankreich)

Raum: t.b.a.

Inhalt des Workshops:
Der Landesaktionsplan „NRW schützt Frauen und Mädchen vor Gewalt“ wurde vor der Ratifizierung der Istanbul-Konvention im September 2016 veröffentlicht. Bei der Fortschreibung des Landesaktionsplans sind die Vorgaben der Istanbul-Konvention bezüglich der Erarbeitung einer umfassenden strategischen Grundlage für die Koordinierung und konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention auf Landesebene zu berücksichtigen.
Gegenstand dieses Workshops wird daher die Befassung mit den Kriterien sein, die es für Erarbeitung des Landesaktionsplans zu beachten gilt. Darüber hinaus soll zusammen mit Vertreter:innen aus Verwaltung, Nichtregierungsorganisationen und Wissenschaft eruiert werden, welche Zielgruppen und Themen mit Weiterentwicklungsbedürfnissen aus nordrhein-westfälischer Sicht in den Blick genommen werden müssen.

Workshop 2: Man(n) kann anders - Prävention als Schlüssel gegen Männergewalt?

Kapitel III Istanbul-Konvention „Prävention“

Referenten: Jan Mokros, Krisen-und Gewaltberater, Sozialdienst katholischer Männer Krefeld e.V. und Björn Süfke, Männerberater, man-o-mann männerberatung im VSGB e.V., Bielefeld

Raum: t.b.a.

Inhalt des Workshops:
Die Istanbul-Konvention widmet sich in Abschnitt 2 dem Thema „Prävention“. Die aufgeführten Artikel umfassen u. a. Maßnahmen zu Bildung, Aufklärung in Schulen, Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Anti-Gewaltarbeit mit Tätern und Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements. Im Zentrum dieses Workshops stehen insbesondere geschlechtlich geprägte Wahrnehmungs-, Denk- und Handlungsmuster und deren Auswirkungen auf (auch gewalttätige) Verhaltensweisen von Jungen und Männern. Wir möchten mit Ihnen in diesem Workshop gemeinsam reflektieren, mit welchen präventiven Maßnahmen wir möglichst effektiv ein Aufbrechen dieser Rollenbilder und damit eine Vermeidung des enormen Ausmaßes an Gewalt in unserer Gesellschaft erwirken können.

Workshop 3: Gewaltschutz für alle – Fokus vulnerable Zielgruppen

Kapitel IV Istanbul-Konvention „Schutz und Unterstützung“

Referentin: Dr. Monika Rosenbaum

Raum: t.b.a.

Inhalt des Workshops:
Die Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention, Frauen vor Gewalt zu schützen, geschlechtsspezifische Gewalt zu verhindern, Unterstützungsangebote sowie sichere Unterbringung zu gewährleisten, beziehen sich auf alle Frauen, unabhängig von Behinderung, Alter, sexueller Orientierung, Wohnort, Aufenthaltsstatus, Nationalität oder Gesundheitszustand. Inwieweit Anspruch und Wirklichkeit in Nordrhein-Westfalen im Einklang sind, soll in diesem Workshop analysiert werden. Gemeinsam wollen wir mit Ihnen über strukturelle und qualitative Zugangshürden und Schutzlücken der einzelnen Zielgruppen sprechen und klären, wie eine konsequente und diskriminierungsfreie Umsetzung der Istanbul-Konvention in Nordrhein-Westfalen gelingen kann.

Workshop 4: Trautes Heim, Glück allein? Zuhause nicht (mehr) sicher. Gewaltschutz in familiengerichtlichen Verfahren

Kapitel V Istanbul-Konvention „Materielles Recht“

Referentin: Dr. Petra Volke, Richterin am Oberlandesgericht (14. Zivilsenat), Köln

Raum: t.b.a.

Inhalt des Workshops:
Die Berücksichtigung häuslicher Gewalt in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren stellt für die Familiengerichtsbarkeit eine besondere Herausforderung dar. Hier treffen komplexe menschen- und grundrechtsrelevante Rechte und Positionen aufeinander. Gleichzeitig fordert die Istanbul-Konvention, dass der Gewaltschutz nicht hinter dem Umgangs- und Sorgerecht des gewaltausübenden Elternteils zurückstehen darf und die Sicherheit der Betroffenen und der Kinder stets zu gewährleisten ist. Wir möchten in diesem Workshop mit Ihnen diskutieren, wie Gewaltschutz in familiengerichtlichen Verfahren entsprechend der Anforderung der Istanbul-Konvention sichergestellt werden kann.

Workshop 5: Tatort digitaler Raum – Digitale Gewalt wirksam bekämpfen

Erläuternder Bericht, Art. 34 „Nachstellung“
Kommentar 182, S. 78

Referentin: Dr. Regina Frey, Gender-Institut für Gleichstellungsforschung, Berlin

Raum: t.b.a.

Inhalt des Workshops:
Hass, Hetze und Gewalt gegen Frauen wird durch den digitalen Raum und digitale Kanäle erweitert und verschärft. Im sozialen Nahraum wird durch digitale Formate Stalking und Harassment leichter und wirkungsvoller - zum Beispiel durch den Einsatz von Spyware und Trackern. Neue Gefahren im Zusammenhang mit Partnerschaftsgewalt entstehen auch durch das so genannte „Smart Home“. Im politischen Feld wird geschlechtsbezogene Hasssprache und Gewaltandrohung über den digitalen Raum genutzt, um insbesondere Frauen (bzw. Personen mit feministischen Positionen) anzugreifen. Dies kann zum Verlust digitaler Teilhabe durch Rückzug führen, auch sind gesundheitliche Auswirkungen und ökonomische Verluste mögliche Folgen. Digitale und analoge Gewalt bedingen sich hierbei gegenseitig. In Workshop soll es darum gehen, die Dimensionen digitaler geschlechtsbezogener Gewalt aufzuzeigen, Schutzlücken zu identifizieren und Handlungsbedarfe aufzuzeigen.

Workshop 6: Polizeiliche Maßnahmen und Opferschutz unter der Lupe – (wo) gibt es Verbesserungsbedarf?

Kapitel VI „Ermittlungen, Strafverfolgung, Verfahrensrecht und Schutzmaßnahmen“

Referent:in: Erster Polizeihauptkommissar Andreas Derks und Kriminalhauptkommissarin Cornelia Heppner, Polizeipräsidium Bochum

Raum: t.b.a.

Inhalt des Workshops:
Opferschutz und Opfernachsorge sind – neben der polizeilichen Kriminalprävention und Strafverfolgung - integraler Bestandteil des polizeilichen Gesamtauftrags und damit polizeiliche Kernaufgabe. Für die Polizei Nordrhein-Westfalen hat die Aufgabenwahrnehmung in Fällen Häuslicher Gewalt daher eine hohe Priorität. Sie schöpft in diesen Fällen gefahrenabwehrende und strafprozessuale Maßnahmen aus, um Opfer zu schützen und eine beweiskräftige Strafverfolgung zu gewährleisten. In diesem Workshop wollen wir mit Ihnen interdisziplinär diskutieren, ob die polizeilichen Akutmaßnahmen zum Schutz von häuslicher Gewalt bedrohten oder betroffenen Frauen ausreichend sind und ob es einer weiteren Bewusstseinsschärfung hinsichtlich der Entstehung und Wirkung von Gewaltdynamiken und der Erkennung und Unterstützung traumatisierter Frauen bedarf.